BVfK - Wochenendticker 17. März 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Kennen Sie schon die BVfK-Dieselgarantie?

 

Machtlos gegen Dieselpanik: „Da kann man sich den Mund fusselig reden“

 

7.000,- € Gewinnspanne utopisch?

 

DER SPIEGEL über die erfundenen (Diesel-)Toten: "… Es gehört zu den Paradoxien der Gegenwart, dass wir aus Angst vor Umweltgiften von einer Ohnmacht in die andere fallen, dabei aber gleichzeitig immer älter werden..."

 

30. TECHNO-CLASSICA ESSEN: SONDERSCHAU "Le Mans Legends"

 

BVfK-Mitgliedervorteile: Neue Informationen vom Kooperationspartner "sicherbezahlen.de"

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Der Händlerbereich  der BVfK-Ankaufplattform: Ohne viel „Schnickschnack“ aber mit vielen Details!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

"Recht unterhaltsam" - Kurioses aus den Akten der BVfK-Rechtsabteilung

  

Der 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG startet in Kürze: Folgen und Entwicklungen der Abgas-Manipulation und der Fahrverbote u.v.a.m.

 

Neue BVfK-Signalisation. BVfK-Händlerqualität: Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK!.

 

Terminkalender:

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag

5. - 6. Mai 2018 - Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

kennen Sie schon die BVfK-Dieselgarantie? Wenn nein, dann liegt das daran, dass es sie noch nicht gibt. Aber es könnte sie bald geben, denn BMW hat uns mit seinem Diesel-Rücknahmeversprechen auf die Idee gebracht, so etwas auch für Neuwagen und besonders für jüngere, abgasoptimierte Gebrauchtwagen zu entwickeln.

Der Grundgedanke eines Garantieversprechens besteht ja darin, seinen Kunden ein gewisses Gefühl der Unsicherheit zu nehmen und ihm die eigene Zuversicht in die Qualität eines Produktes zu vermitteln. So funktioniert auch das Konzept von BMW, wo es heißt: „Wir sind überzeugt von unseren Dieselmotoren“.

Das kann man sich als Freier Händler natürlich nicht so ohne Weiteres zu eigen machen, aber es gibt einen anderen entscheidenden Aspekt, der einen zu einem ähnlichen Versprechen hinreißen könnte: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass es für jüngere, abgasoptimierte Dieselfahrzeuge jemals ein Fahrverbot geben wird. Wenn überhaupt, dann schon gar nicht flächendeckend und möglicherweise nur für kurze Zeit oder einige Straßenabschnitte. Der Grund liegt unter anderem darin, dass derzeit mit Hochdruck an allen nur erdenklichen Maßnahmen zur Luftverbesserung in den problematischen Städten gearbeitet wird. So wurde zum Beispiel jüngst eine App entwickelt, welche den im Schnitt pro Tag angeblich 30 Minuten lang Parkplatz-Suchenden und damit des Innenstadtbewohners derweil jede Menge überflüssiger Abgase ausstoßenden Autos dann innerhalb von wenigen Minuten zum nächsten freien Parkplatz lotst.

Ein Beispiel von vielen, welches den Optimismus stärkt, dass der Ernstfall nie eintreten wird. Diesen Optimismus teilt unsere Kundschaft allerdings nicht. Sie wendet sich durch die Berichtslage im höchsten Maße verunsichert vom Diesel ab. „Da kann man sich den Mund fusselig reden“ heißt es immer wieder aus Händlerkreisen. Das alles hat die Dieselpreise in den Keller rauschen lassen und führt nicht nur bei BVfK-Mitglied Wenzel zu der Erkenntnis, dass es nur selten junge und moderne Dieselfahrzeuge zu solch günstigen Preisen zu kaufen gab. Angeblich sollen sie derzeit 30 % unter üblichem Niveau liegen.

Lassen wir uns doch nun einmal nachrechnen und gehen dabei sicherheitshalber von nur 20 % aus: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen mit einem Marktwert von z.B. 20.000 € normalerweise zum Preis zwischen 17.000 und 18.000 €. Bei einem Diesel würde der Verkaufspreis bei unserer Beispielrechnung aktuell nur noch bei 16.000 € liegen, der Einkaufspreis entsprechend bei circa 13.000 - 14.000 €. Nun stellt sich die Frage, wie weit eine Diesel-Garantie in der Lage wäre, den Verkaufspreis in Richtung des normalen Preisniveaus zu stabilisieren?

Es ist sicherlich utopisch, zu glauben, man könne nun ein solches Fahrzeug für 13.000,0 € ein- und in Verbindung mit einer Dieselgarantie für 20.000 € verkaufen. Welch traumhafte Gewinnspanne aus der man locker eventuelle Rücknahmerisiken finanzieren könnte. Aber so ganz ohne Wirkung dürfte eine solche Garantie auch nicht sein und selbst, wenn der Ertrag pro Fahrzeug nur um 1000 € steigen würde, könnte man mit einem Teil davon bereits ein solches Garantieversprechen finanzieren.

Wie groß eine hierfür zu bildende Rücklage wäre, hängt von dem zu erwartenden Risiko ab, welches natürlich durch die Garantiebedingungen eingegrenzt werden kann. BMW fährt hier auf der ganz sicheren Seite. Bei genauer Betrachtung kann man nämlich davon ausgehen, dass die größte Investition für diese Maßnahme wohl in die Werbung fließen dürfte.

Zitate aus dem BMW-Rücknahmeversprechen:

„Sollten während der vertraglichen Leasingzeit Fahrverbote in einer Gemeinde innerhalb eines Radius von 100 km um Ihren Erstwohnsitz oder um Ihre Arbeitsstätte eingeführt werden, die wider Erwarten Ihr Fahrzeug betreffen, können Sie als Kunde*** eines geleasten BMW Diesel beruhigt sein. Für Ihren BMW greift in diesem Fall das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen. Sie können auf ein vergleichbares Modell der BMW Group umsteigen. Als Alternative zum Leasing bieten wir Ihnen im Rahmen des BMW Diesel-Rücknahmeversprechens die Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung abzuschließen. Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* erhalten Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags für alle BMW Neu- und Vorführwagen. Der Leasingantrag muss in dem Zeitraum vom 15.03.2018 bis 30.06.2018 gestellt werden. Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* greift, wenn eine Gemeinde in Ihrem Lebensumfeld ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anordnet. Dieses Fahrverbot muss während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft treten und für Ihren geleasten BMW gelten. Als Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertage) in ein Gebiet, zum Beispiel in eine Stadt, untersagt wird…“

Wir denken, man kann da schon etwas mutiger sein, wenngleich es nicht verboten ist, sich ein wenig an der Umsetzung von BMW zu orientieren.

So, und nun sind Sie dran, verehrte BVfK-Mitglieder! Was halten Sie von dieser Konzeptidee? Soll sich Ihr BVfK mal darum kümmern? Sind Sie der Meinung, wir können Ihnen auch mit dieser Maßnahme helfen, Ihre Erträge zu steigern und zu sichern? Wie weit würden Sie gehen, wie weit sollte das Garantieversprechen greifen?

Nach dem Motto Fördern und Fordern benötigen wir nun wieder einmal Ihr konkretes Feedback, denn nur mit Ihrer Unterstützung klappt es wie gewohnt mit:

 "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

… ganz besonders viel davon gibt es übrigens am 5. Mai beim Großen BVfK-Kongress i.V.m. Rhein in Flammen!...

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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DER SPIEGEL über: "Die erfundenen (Diesel-)Toten"

Jan Fleischhauer berichtet am 15. März 2018 auf spiegel.de:

„… Jedes Jahr 6000 vorzeitige Tote durch Stickoxid - damit erschreckte das Umweltbundesamt die Deutschen. Was nach Wissenschaft klingt, ist in Wahrheit eine politische Zahl einer durch und durch politisierten Behörde…“

… In der Liste des statistischen Bundesamtes zu Todesursachen fehlen Stickoxid-Tote. Man findet dort nahezu jede Todesart. Es gibt "Hitzeerschöpfung durch Wasserverlust" oder umgekehrt "Ertrinken und Untergehen in der Badewanne: Zu Hause". Aber Tod durch Dieselbegasung? Nichts …

… Wie will man also erkennen, dass Menschen an den Folgen von Stickoxid verendet sind, und nicht, weil sie an einer Erbkrankheit oder Übergewicht litten? Das können selbst die Experten beim Umweltbundesamt beim besten Willen nicht sagen. …

… Genauso gut könnte man den lebensverkürzenden Effekt beim übermäßigen Genuss von Eiern aus Legebatterien zu beziffern versuchen. Aber 6000 vorzeitige Tote klingen schön schaurig, deshalb werden sie überall zitiert.

… Es ist so eine Sache mit dem vorzeitigen Ableben. Raucher zum Beispiel nehmen 5000 Mikrogramm Stickoxid täglich zu sich. Erstaunlich, dass sie nicht auf der Stelle umfallen nach allem, was man über die tödliche Wirkung dieser Gase lesen kann. Auch jede Art von Feuer im Haus kann kreuzgefährlich sein.

60.000 vorzeitige Todesfälle gehen angeblich auf das Konto der Holzfeuerung, dagegen ist der Diesel nichts ... An einem Gasherd wiederum werden beim Kochen Spitzenwerte von 4000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erreicht. Wo bleibt die Kampagne gegen den Gasherd?

… Es gehört zu den Paradoxien der Gegenwart, dass wir aus Angst vor Umweltgiften von einer Ohnmacht in die andere fallen, dabei aber gleichzeitig immer älter werden..."

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>>  SPIEGEL.de - Die erfundenen (Diesel-) Toten  

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Bild oben: BMW-V12-LMR Siegerwagen Le Mans 1999 (Quelle: S.I.H.A.)

 

30. TECHNO-CLASSICA ESSEN: SONDERSCHAU "Le Mans Legends"

Le Mans – das steht für eine 95 Jahre währende Geschichte, geprägt von epischen Rennschlachten, von Triumphen und Tragödien, von Heroen und Verlierern. Der Gesamtsieg bei den seit 1923 erstmals ausgefochtenen 24-Stunden- Rennen ist oft mehr wert als der Gewinn einer gesamten Meisterschaft. Wer den Höllenritt rund um die Uhr übersteht, der geht als Held in die Rennsportgeschichte ein – das gilt sowohl für Fahrer wie auch für die Autos. Die große traditionell von der S.I.H.A. veranstaltete Sonderschau der Techno-Classica Essen ist in diesem Jahr diesen Le Mans-Protagonisten gewidmet. „Le Mans Legends“ erweist einigen der berühmtesten und bemerkenswertesten Le Mans-Rennsportwagen, die in Nachkriegszeiten Geschichte schrieben, eine besondere Ehre: Sie werden am Palais de l’Automobile in Halle 6 in würdigem Rahmen präsentiert.

Vom 21. - 25. März öffnet  wieder die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff in Essen Ihre Pforten. Der BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier steht BVfK-Mitgliedern für Gespräche, Erfahrungsaustausch oder Fragen gerne  zur Verfügung. Treffen mit Wolfgang Schreier (Terminabstimmung gerne unter 0151/42526077 oder w.schreier@bvfk.de) finden regelmäßig auf dem Stand des BVfK-Partners DEUVET-Stand statt, wo "Oldtimer-Infizierte" im Übrigen auch sonst regelmäßig fachkundige Experten, wie etwa BVfK-Vertragsanwalt und DEUVET-Vizepräsident Dr. Götz Knoop zum Plausch rund ums heilige und rostende Blechle treffen können. >>> Techno-Classica Essen   >>> http://deuvet.de/

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BVfK-Kongress 2018: EARLY-BIRD: All inclusive für nur 159,-*

Verpassen Sie nicht, wenn am 5. Mai 2018 die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannende Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Frühbucher erhalten für nur 159,- *  pro Person sämtliche Leistungen:  Kongressteilnahme, Feuerwerk, Dinner und Hotelübernachtung (excl. Frühstück).

Jetzt beeilen und anmelden. Das Sonderkontingent ist begrenzt.

Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018 , oder einfach auf die Grafik klicken.

Bei "Gutscheincode" EARLY BIRD eintragen. Anmeldung und Sonderkondition vorbehaltlich Verfügbarkeit und schriftlicher Bestätigung des Veranstalters.

* Sonderkonditionen für Mitglieder des BVfK

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Mitgliedervorteile: Neue Informationen vom BVfK-Kooperationspartner "sicher bezahlen.de"

Im November 2017 hat sich Easy Car Pay  zu sicherbezahlen umbenannt. Mit der neuen Marke erreicht sicherbezahlen eine einfachere Produktkommunikation im deutschen Automobilhandel und wickelt nun auch andere hochpreisige Güter wie z.B. Möbel, Pferde und Maschinen ab.

sicherbezahlen (www.sicherbezahlen.de) ist Deutschlands erstes Bezahlsystem, welches auf die Bezahlung von Fahrzeugen spezialisiert ist und vom TÜV als „geprüftes Zahlungssystem“ zertifiziert wurde. Einfach, sicher und schnell wickeln einige der größten Händler Deutschlands die Bezahlung Ihrer Fahrzeuge direkt bei der Übergabe ab.

sicherbezahlen jetzt auch B2B!

Nach dem erfolgreichen Start als Bezahllösung für Endkunden entwickelt sich sicherbezahlen konsequent weiter zu einem Werkzeug für die Bezahlung zwischen Händlern.

So funktionierts':

Kaufpreis sicher hinterlegen:

  1. Der Käufer hinterlegt den bis zu € 6 Mio. versicherten Kaufpreis in seinem sicherbezahlen-Account. Der Verkäufer wird über die Einzahlung informiert und kann die Auslieferung planen.

Fahrzeug per Klick bezahlen:

  1. Bei der Fahrzeugübergabe gibt der Käufer den finalen Kaufpreis per Handy oder PC frei. Der Verkäufer erhält in Echtzeit eine unwiderrufliche Zahlungsbestätigung und die Übergabe kann erfolgen.

Ihre Vorteile im Einkauf:

• Kein unsicherer Bargeldtransport

• Keine Vorkasse durch Überweisung

• Bezahlung per Klick bei Übergabe

• 100 % Kontrolle über Ihr Geld bis zur Freigabe vor Ort

Ihre Vorteile im Verkauf:

• Kein Bargeldmanagement

• Kein Geldwäschegesetz-Prozess

• Auslieferung 24/7 ohne Buchhaltung

• Service-orientierte Zahlungslösung im wachsenden Online-Geschäft

Für BVfK-Mitglieder bietet sicherbezahlen kurzfristig eine exklusive Testphase an

Registrieren Sie sich als gewerblicher Nutzer auf www.sicherbezahlen.de.

Kontaktdaten:

E-Mail: haendler@sicherbezahlen.de

Telefon: +49 (0)221 177383 80

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Der Händlerbereich  der BVfK-Ankaufplattform: Ohne viel „Schnickschnack“ aber mit vielen Details!

Im Händlerbereich der Ankaufplattform haben wir uns bei der Entwicklung auf eine einfache, schnelle und intuitive Bedienung fokussiert. Somit wird man also nicht von hunderten Knöpfen und Menüoptionen überfordert, sondern gelangt schnell und ohne Suchen ans Ziel. Schließlich entscheidet sich innerhalb weniger Sekunden oder Minuten, ob Sie die Kontaktdaten des Fahrzeuganbieters freigegeben bekommen oder ein anderer Händler.

Die Startseite im Händlerbereich bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung aller Neuzugänge mit Foto (sofern vom Anbieter bereitgestellt) und den wichtigsten Eckdaten zum Fahrzeug inklusive Preis. Der Reservierungsstatus der Fahrzeuge ist ebenfalls direkt zu erkennen. Haben Sie Interesse an einem Fahrzeug, ist mit maximal 2 Klicks alles erledigt.

Die Detailansicht der Fahrzeuge zeigt Ihnen auf einer Seite alle relevanten Fahrzeuginfos wie Zustand, Extras, Schäden und Preis. Auch die Fahrzeugcheckliste (kostenpflichtig) kann dort eingesehen werden, wenn das Fahrzeug bereits von einem anderen Händler begutachtet wurde. Der Vorteil der Checkliste liegt auf der Hand, die Hereinnahme-Kontrolle hat bereits ein anderer für Sie erledigt.

Mehr dazu in den nächsten Wochenendtickern und bei der Präsentation auf dem Jahreskongress. 

Viel Erfolg weiterhin und bis bald auf dem BVfK-Kongress 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

"Recht unterhaltsam" - Kurioses aus den Akten der BVfK-Rechtsabteilung

Manch einer wird beim Lesen dieser Zeilen vielleicht ungläubig die Stirn runzeln, wenn wir wagemutig behaupten,  dass auch der Berufsalltag eines Juristen hin und wieder Situationen hervorbringt, denen eine gewisse Komik innewohnt.

Zumindest in dem nachfolgend geschilderten Fall nicht etwa, weil Juristen generell so ein „lustiges Völkchen“ wären, sondern vielmehr, weil der Käufer sich auf eine Art und Weise zum Ziel gesetzt hatte, sich von seiner Fahrzeugbestellung zu lösen, die in puncto Kreativität und Einfallsreichtum bis dato im Portfolio der uns bekannten Fälle ihresgleichen suchte.

Unser Mitglied erhielt eine „Widerrufserklärung“ des  Käufers mit der Begründung, der Kaufpreis des erworbenen Fahrzeugs sei zu hoch und ein nachträglicher Preisnachlass nicht gewährt worden. Wir sichteten die Unterlagen und stellten Überlegungen an:

-  Ist etwa Wucher (§138 Abs. 2 BGB) gemeint? Dann müsste ein sogenanntes „auffälliges Missverhältnis“ vorliegen – in der Regel kommt ein solches bei Verlangen der doppelten Kaufpreishöhe in Betracht. Abgesehen davon, dass der Preis des Fahrzeugs absolut marktüblich war, war selbst die Preisvorstellung des Käufers meilenweit von der Grenze zum Wucher entfernt, von den übrigen Voraussetzungen ganz zu schweigen.

-  Hatte der Käufer dann vielleicht ein Recht zum Widerruf? Ein solches steht einem Verbraucher insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder Verbraucherdarlehensverträgen unter bestimmten Voraussetzungen zu. Voraussetzung für Ersteres wäre der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Ist das der Fall, kann der Käufer den Vertrag in der Regel, sofern das Fahrzeug nicht nach individuellem Kundenwunsch angefertigt worden ist - wobei die Konfiguration der Ausstattungsmerkmale über einen Online-Konfigurator hierfür nicht ausreichen dürfte - innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs widerrufen. Bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung sogar ein Jahr nach Ablauf der 14-Tages-Frist. Der Käufer hatte das Fahrzeug vor Vertragsschluss aber besichtigt und eine Probefahrt unternommen. Damit entfällt der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts, nämlich die Ware testen zu können, wenn es vor Vertragsschluss keine Gelegenheit hierzu gab.

Also beschlossen wir, dem Käufer unser Prüfergebnis mitzuteilen, letztmalig die Bereitstellung des Fahrzeugs anzuzeigen und für den Fall der Nichtabholung gemäß den AGB unseres Mitglieds die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anzudrohen.

Gesagt, getan. Und prompt erreichten uns zehn handschriftlich verfasste und mit Erklärungsversuchen angereicherte Din-A4-Seiten. So erklärte der Käufer gleichzeitig die Anfechtung, den Widerruf, sowie die Stornierung des Kaufvertrags und trat, als wäre das noch nicht genug verschossene Munition, gleichzeitig von diesem zurück. Zur Begründung berief er sich u.a. maßgeblich darauf, dass er sich in einer „Notsituation“ befunden habe, denn sein bislang genutztes Fahrzeug habe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses repariert werden müssen, weshalb er dringend auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen gewesen sei. Außerdem sei das erworbene Fahrzeug wesentlich höher motorisiert, als das bisherige, sodass auch mit unzumutbar höheren Betriebskosten zu rechnen sei. Die AGB unseres Mitglieds fänden darüber hinaus keine Anwendung, da er diese nicht gelesen habe.

Gut, dachten wir uns, hier scheint es Anlass zu geben, mit gesteigerter Sorgfalt über die Grundsätze des Vertragsschlusses und die angesprochenen Möglichkeiten, sich von einem solchen nachträglich zu lösen, aufzuklären.

Vergebens! Wir erhielten neues Lesematerial. Diesmal zwar nur 7 (ebenfalls handschriftlich verfasste) Seiten, aber Quantität bedeutet ja bekanntlich nicht immer auch Qualität. Was aber im Umkehrschluss nicht heißt, dass weniger Seiten automatisch überzeugenderen Inhalts wären: Nunmehr soll ein „besonderer Härtefall“ vorgelegen haben, denn der etwas betagte Perserkater des Käufers sei erkrankt, sodass kurzfristig ein Transportmittel habe beschafft werden müssen.

Nervöse Blicke und Schweißperlen auf der Stirn verrieten, dass wir in Sorge waren: Gab es da etwa eine neue und kostengünstige, zeitlich begrenzte Fortbewegungsmöglichkeit, die wir bislang übersehen hatten?

Wir schauten erneut ins Gesetz – und schlugen es schnell wieder zu. Nicht nur aufgrund der rasch aufkommenden Vermutung, dass die Ansicht des Käufers dort keine Stütze finden wird, sondern auch, weil uns dessen zwischenzeitlich beauftragte Rechtsanwältin anrief, um zu erklären, dass sie unsere Rechtsauffassung teile. Wir waren beruhigt.

M. Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Der 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG startet in Kürze: Aktuelle Rechtsentwicklungen und Brennpunkte vom 22.-23. März 2018

Der vom ADAC, ZDK und BVfK gemeinsam veranstaltete 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG findet auch in diesem Jahr am 22. und 23. März wie gewohnt in Königswinter statt.

Der Zielvorgabe der von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Dr. Kurt Reinking und BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball geleiteten Arbeitsgemeinschaft DEUTSCHER AUTORECHTSTAG entsprechend,  werden wieder erstklassige und erfahrene Referenten auf dem Gebiet des Autorechts die Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres vorstellen, über anstehende Gesetzesvorhaben und aktuelle Rechtsentwicklungen berichten sowie den Teilnehmern wertvolle Empfehlungen und Ratschläge für die tägliche Arbeit an die Hand geben.

Auch der 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG wird sich wieder mit einer Vielzahl brisanter juristischer Themen auseinandersetzen. Neben dem klassischen Kernbereich des Autokaufrechts erwarten die Teilnehmer spannende Vorträge rundum das Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht, die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, wie auch die Folgen und Entwicklungen der Abgas-Manipulation.

Dieselfahrverbote, Raserunfälle, DSGVO: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhängung von Fahrverboten, die Revisionsentscheidungen des BGH in drei Raserunfällen und die Umsetzung der DSGVO wurden kurzfristig in das Programm des 11. Deutschen Autorechtstages aufgenommen, da die mit diesen Themen zusammenhängenden Fragen und Probleme für die juristische Praxis im Verkehrs- und Autorecht eminent wichtig sind.

Brennpunktthema: Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Die Neuerungen im Kaufrecht, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsverhältnisse in Lieferketten, bergen neue Konfliktfelder für Hersteller, Lieferanten und Verbraucher, die im Rahmen einer Rechtsprechungsanalyse sowie einer ausführlichen Podiumsdiskussion unter der Mitwirkung von hochkarätigen Experten aufbereitet und kritisch analysiert werden.

Zukunftsfragen: Produzenten- und Produkthaftung im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren: Ein weiterer Fokus der Veranstaltung wird auf die (Neu-)Regelungen des StVG zum vollautomatisierten Fahren und die damit einhergehenden Haftungsfragen gelegt. 

Besonders empfehlenswert sind die geselligen Programmpunkte, wie das Dinner-Buffet, welches am Abend des ersten Veranstaltungstages stattfindet und vielfache Gelegenheit zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch auch mit den Referenten bietet.

Informationen zum Programm:  www.autorechtstag.de

Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte: info@autorechtstag.de

Ansprechpartner: Moritz Groß (juristische Koordination), Sven Allinger (Gesamtorganisation).

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BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

Die BVfK-Signalisation wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder nach konkreterer Aussagekraft angepasst. So wird der Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer auf Qualität und gutes Image ausgerichteten Händlergemeinschaft, die klugerweise erkannt hat: „Image ist Ertragsfaktor - mit besserem Image erziele ich höhere Erträge!“

Auf dieser Grundlage arbeiten BVfK und seine Händler seit Jahren daran, dass das BVfK-Logo zu einem bekannten und vom Autokäufer bevorzugten Gütezeichen wurde.

Neben dem BVfK-Logo in seiner Mitgliederversion, findet sich daher bei Autoscout24 seit vielen Jahren neben den Angeboten unserer Mitglieder, wie auch als Auswahlkriterium ein spezielles Gütezeichen.

Wir haben diese Signalisation nun auch unter Berücksichtigung der Anregungen unseres Partnerverbandes WETTBEWERBSZENTRALE umgestaltet.

Es trägt jetzt die prägnante Aussage: „BVfK-Händlerqualität“ und wird durch den Zusatz „Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK“ ergänzt.

Verwenden Sie dieses Signet nicht nur bei Ihren Werbeauftritten, sondern auch auf Ihrem Briefpapier als Gütezeichen für Zuverlässigkeit und Seriosität. Lassen Sie auf Ihrer Website einen Link zur BVfK-Homepage setzen, damit Ihre Kundschaft das notwendige Vertrauen gewinnt und verschaffen Sie sich wie auch mit Hilfe des BVfK-Mitgliedsschilds und der BVfK-Fahnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Autoscout24 hat die Änderungen bereits übernommen.

Tipp: Zur Verbesserung der Preisbewertung nicht vergessen, auch bei "Garantie" ein Häkchen zu setzen. Dies gilt auch, wenn die im BVfK-Regelwerk definierte Mindesgarantie gewährt wird.

Das neue Signet kann bei Bedarf auch in besserer Auflösung geliefert werden.

Die bisherigen Varianten der BVfK-Qualitäts-Signalisation verlieren ab sofort ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Rückfragen gerne an s.allinger@bvfk.de

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Terminkalender:

 

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica Essen

Der BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier steht BVfK-Mitgliedern für Gespräche, Erfahrungsaustausch oder Fragen gerne  zur Verfügung. Treffen mit Wolfgang Schreier (Terminabstimmung gerne unter 0151/42526077 oder w.schreier@bvfk.de) finden regelmäßig auf dem Stand des BVfK-Partners DEUVET-Stand statt, wo "Oldtimer-Infizierte" im Übrigen auch sonst regelmäßig fachkundige Experten, wie etwa BVfK-Vertragsanwalt und DEUVET-Vizepräsident Dr. Götz Knoop zum Plausch rund ums heilige und rostende Blechle treffen können. >>> Techno-Classica Essen   >>> http://deuvet.de/

 

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

Mit vielen spannenden Themen für die alltägliche Praxis. U.a.: Folgen und Entwicklungen der Abgas-Manipulation und der Fahrverbote. >>Jetzt für den 11. Deutschen Autorechtstag anmelden<<  und Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte sichern.


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Verpassen Sie nicht, wenn die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen. Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Hier geht es zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress: >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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